Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn die eigenen vier Wände nicht mehr den Bedürfnissen entsprechen, die das Leben im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, kann dies schnell zu einer großen Herausforderung werden. Ein vertrautes Zuhause ist ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dazu beitragen, dass dieser Ort auch bei erhöhtem Pflegebedarf erhalten bleibt. Sie helfen, das Wohnumfeld an individuelle Bedürfnisse anzupassen und somit ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Doch welche Maßnahmen gibt es, und wie können diese finanziell unterstützt werden? In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung für die Pflege in Ihren eigenen vier Wänden zu bieten.

Inhaltsverzeichnis
Wohnumfeldverbesserung – Definition
Der Begriff „Wohnumfeldverbesserung“ beschreibt bauliche Maßnahmen und Anpassungen in der eigenen Wohnung oder im Haus, die darauf abzielen, das Lebensumfeld für pflegebedürftige Menschen sicherer und komfortabler zu gestalten. Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen, die Mobilität zu fördern und Unfälle zu vermeiden, damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung möglich bleibt. Diese Maßnahmen reichen von der Beseitigung von Stolperfallen über den Einbau von Treppenliften bis hin zur Schaffung barrierefreier Zugänge. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bieten Wohnumfeldverbesserungen eine wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen des Alltags zu meistern und die Lebensqualität zu steigern.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können sehr vielfältig sein und hängen von den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab. Einige gängige Beispiele sind:
Barrierefreie Badezimmergestaltung
Der Umbau des Badezimmers, wie die Installation einer bodengleichen, barrierefreien Dusche, der Einbau von Haltegriffen, rutschfester Bodenbeläge oder die Anbringung von Stützklappgriffen am WC, ermöglicht eine sichere und selbstständige Nutzung. Umbau einer Wanne zur Dusche, Installation eine Badewannenlifts, Einbau eines barrierefreien WCs,
Treppenlift oder Rampen
Ein Treppenlift erleichtert den Zugang zu verschiedenen Stockwerken, während Rampen an Hauseingängen oder in Innenräumen Rollstuhlfahrern oder Gehbehinderten den sicheren Zugang ermöglichen. Auch der Einbau eines Homelifts oder Außenaufzugs und die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus sowie das Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus verbessert den sicheren Zugang zum Haus.
Türverbreiterungen
Die Verbreiterung von Türen schafft Platz für Rollstühle oder Rollatoren und ermöglicht ein leichteres Manövrieren innerhalb der Wohnung.
Abbau von Schwellen und Stolperfallen
Das Entfernen von Türschwellen, Teppichen oder anderen Stolperfallen kann das Sturzrisiko erheblich reduzieren.
Anpassung der Wohnraumbeleuchtung
Eine verbesserte, blendfreie Beleuchtung sorgt für bessere Sichtverhältnisse und damit für mehr Sicherheit, besonders bei Sehbehinderungen.
Barrierefreier Zugang
Der Umbau von Eingangsbereichen, wie der Einbau einer barrierefreien Haustür oder eines Aufzugs, erleichtert den Zugang zum Haus oder zur Wohnung.
Automatisierte Systeme
Der Einbau von Smart-Home-Systemen, wie automatischen Türöffnern, Lichtsteuerungen oder Notrufsystemen, Gegensprechanlagen sowie die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette bietet zusätzliche Sicherheit und erhöht den Komfort im Alltag.

Höhe des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Höhe des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Grundsätzlich können Pflegebedürftige, die zu Hause leben, unabhängig von ihrem Pflegegrad einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person.
Pflegegrad 1 bis 5
Unabhängig vom Pflegegrad können pflegebedürftige Personen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten. Der Zuschuss dient zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern oder die Sicherheit erhöhen.
Mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt
Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben und eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds durchgeführt wird, können die Zuschüsse kumuliert werden. In diesem Fall können bis zu 16.720 Euro für eine gemeinschaftliche Maßnahme gewährt werden (4.180 Euro pro Person).
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zuschuss pro Maßnahme gilt, nicht pro Jahr. Das bedeutet, dass bei Bedarf und weiterer Genehmigung auch für zukünftige Maßnahmen erneut Zuschüsse beantragt werden können.
Voraussetzungen für Zuschüssen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Um Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Mittel den Menschen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Anerkannter Pflegegrad
Die Person, die die Zuschüsse beantragen möchte, muss über einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) verfügen. Dieser Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere autorisierte Stellen festgestellt.
Notwendigkeit der Maßnahme
Die beantragte Maßnahme muss nachweislich dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern oder ihre Sicherheit zu erhöhen. Ein ärztliches Attest oder eine Empfehlung durch den Pflegeberater kann hilfreich sein, um diese Notwendigkeit zu belegen.
Wohnsituation der pflegebedürftigen Person
Die Person muss in einer häuslichen Umgebung leben, das heißt in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft, oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Die Maßnahme muss im direkten Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Maßnahme darf nicht ausschließlich den allgemeinen Wohnkomfort erhöhen, sondern muss direkt auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigkeit abzielen. Die Kostenübernahme erfolgt auf Grundlage von § 40 Abs. 4 SGB XI.
Beantragung vor Beginn der Maßnahme
Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der baulichen Veränderungen oder Anschaffungen gestellt und genehmigt werden. Maßnahmen, die ohne vorherige Genehmigung durchgeführt wurden, können in der Regel nicht nachträglich bezuschusst werden.
Eigenanteil des Antragstellers
Je nach Umfang der Maßnahme kann ein Eigenanteil erforderlich sein, den der Antragsteller selbst tragen muss. Die Höhe des Zuschusses ist auf maximal 4.180 Euro je Maßnahme und Person beschränkt.
Auszahlung von Zuschüssen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Die Auszahlung der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfolgt in der Regel nach der Genehmigung des Antrags durch die Pflegekasse. Hier ist der übliche Ablauf für die Auszahlung:
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1Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme durch Antragsteller gegenüber der Pflegekasse
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2Einreichung der Original-Rechnungen zusammen mit einem kurzen Bericht über die durchgeführte Maßnahme bei der Pflegekasse
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3
Prüfung durch die Pflegekasse auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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4
Auszahlung des Zuschusses direkt an den Antragsteller
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5Zuschuss deckt die Kosten bis zur Höhe des bewilligten Betrags (maximal 4.000 Euro pro Maßnahme/Person) ab